Entrümpelung München

Entrümpelung München: Mieter muss beim Auszug alle Räumlichkeiten leerräumen

Die Rechte und Pflichten von Mietern sind in Deutschland immer wieder Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Das jüngste Urteil in diesem Konflikt besagt, dass Mieter beim Auszug dazu verpflichtet sind, den gesamten Hausrat mitzunehmen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, darf der Vermieter eine Entrümpelung München auf Kosten der anderen Partei durchführen lassen.

Entruempelung MuenchenMieter, die beim Auszug nicht alle Hinterlassenschaften mitnehmen, müssen für die anfallenden Kosten der Entsorgung aufkommen. Zu diesem Urteil kam jüngst ein Gericht in Berlin, indem ein entsprechender Fall zum Gegenstand der Verhandlung wurde. Hintergrund des Rechtsstreits war ein Mietverhältnis, das durch eine fristlose Kündigung beendet worden war. Bei der anschließenden Wohnungsübergabe waren die Wohnräume zwar komplett geräumt, in dem Kellerabteil wurde jedoch Sperrmüll zurückgelassen. Diese Hinterlassenschaft wurde zum Objekt des Streites, sodass das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 212/14) darüber entscheiden musste, ob die angemietete Wohnung auch ohne vollständige Entrümpelung München ordnungsgemäß geräumt wurde.

Kosten für Entrümpelung München muss der ehemalige Mieter tragen

Bei der Rechtsprechung wurde die Räumungspflicht berücksichtigt, die grundsätzlich vorschreibt, dass der Mieter sowohl alle Schlüssel zurückgeben, als auch sämtliche Räumlichkeiten leer zurücklassen muss. Als entscheidend wird dabei der Zustand zum Zeitpunkt der Räumung betrachtet. Das Gericht musste nun feststellen, ob der Mieter die Wohnung gar nicht, nur teilweise oder in schlechter Art und Weise geräumt hatte. Eine teilweise Räumung der Mieträume liegt dann vor, wenn sich nach dem Zeitpunkt der Räumung noch Gegenstände in den Räumlichkeiten befinden, die für den Mieter von Interesse sind und nicht als Sperrmüll zu werten sind. In diesem Fall wäre der Mieter dazu verpflichtet gewesen, die Miete bis zur endgültigen Räumung zu zahlen. Bei dem aktuellen Rechtsstreit betrachtete das Gericht die Hinterlassenschaften allerdings als Sperrmüll und kam zu dem Urteil, dass der Mieter die Wohnung zwar geräumt, aber seine Räumungspflicht schlecht erfüllt hat. Als Folge der Rechtsprechung muss dem Vermieter der entstandene Schaden ersetzt werden, sodass die andere Partei die Kosten für eine Entrümpelung München tragen muss.

Entrümpelung München – schonen Sie Ihre Nerven und sparen sich den Anwalt

Für den Mieter wäre es sicher einfacher gewesen, wenn er eine Spedition für eine Entrümpelung München beauftragt hätte. Diese hätte garantiert alle Räumlichkeiten sowie das Kellerabteil leer geräumt und dem Mieter den ganzen Stress und die Kosten für die Gerichtsverhandlung erspart. Unsere erfahrenen Mitarbeiter räumen zuverlässig und fristgerecht alle Mieträume, sodass Sie nicht selbst anpacken müssen. Zudem kümmern wir uns auch gleich um eine sachgerechte Entsorgung des Hausrats, oder transportieren diesen in Ihre neue Wohnung. Das Einzige, was Sie noch tun müssen, ist: einen Termin zu vereinbaren. Wir sorgen für eine fachmännische Demontage, einen sicheren Transport und eine umweltgerechte Entsorgung.

Entrümpelung München – vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Falls bei Ihnen also ein Umzug bevorsteht, sollten Sie uns kontaktieren. Unsere Spedition führt Umzüge, Haushaltsauflösungen oder eine Entrümpelung München durch, und das zu fairen und transparenten Preisen. Wir freuen uns über Ihren Anruf! Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Bis bald!

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert